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Auch in diesem Modul geht es um die Datenerhebung der Kreise und deren Dokumentation im PSP Report. Zuerst wird hier erläutert, was jeweils unter Erstberatung und Wiederholungsberatung zu verstehen ist und wie diese Leistungen in die betreffenden Kategorien einzuordnen sind.
Eine Beratungsleistung nach Rahmenvertrag §4b-c kann pro KlientIn nur einmal als Erstberatung dokumentiert werden (vorausgesetzt sie wird nicht anonym durchgeführt).
Es gibt allerdings zwei Ausnahmen: Erstens, wenn der Klient in einen anderen Stadt- oder Landkreis umzieht und daher ein anderer Pflegestützpunkt zuständig wird. Zweitens, wenn die Erstberatung zum Jahreswechsel nicht abgeschlossen werden kann.
In einer Erstberatung können mehrere Themen angesprochen werden und es können mehrere Kontakte stattfinden. Wichtig ist dabei: Jeder Kontakt mit dem Klienten/ Angehörigen/gesetzlichen Betreuer (im Auftrag des Klienten) wird gezählt und dokumentiert.
Schauen Sie das Video aufmerksam an. Im Folgenden wird Ihnen die Frage zum Video gestellt.
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