Modul 1

Definitionen der verschiedenen Leistungsarten – Erläuterungen und Fragen

Frage 1
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Auskunft und Information

Was ist eine "Auskunft und Information" als Leistung? Wo beginnt die Auskunftsleistung, wie ist sie definiert?

Es geht um alle Auskünfte und Informationen zu Pflegebedürftigkeit, Leistungsansprüchen und Hilfsangeboten von Trägern, die Sie an Ratsuchende weitergeben. Auch um alle Fragen, die damit zusammenhängen und im Vorfeld zur Pflegebedürftigkeit auftauchen: Also zum Beispiel zu Pflegemöglichkeiten, Leistungsanbietern oder niedrigschwelligen Hilfen im Alltag, Beantragung von Leistungen und anderes. Dabei ist wichtig:

  1. Die persönliche Lebenssituation des/der Betroffenen wird hierbei nicht miteinbezogen.
  2. Sie benötigen kein Wissen über den/die Klienten/Klientin.
  3. Sie geben im Rahmen einer Auskunft/Information nur Informationen und Informationsmaterialien zu angefragten Einzelthemen weiter
  4. Mögliche, folgende, Kontakte beschränken sich darauf,  Informationen weiterzuleiten (z.B. an Klienten oder Angehörige) und es besteht keine weitere Handlungsnotwendigkeit seitens des PSP.

Schauen Sie das Video aufmerksam an. Im Folgenden wird Ihnen die Frage zum Video gestellt.

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